Informationen zur Testpflicht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Bundestag und der Bundesrat haben gestern, 22.04.2021, eine Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese Änderung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Schulen:

– ab kommender Woche ist die Testung Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht

– es müssen keine Einverständniserklärungen mehr vorliegen; von Schülerinnen und Schülern, die am Testtag erscheinen, wird angenommen, dass die Eltern mit der Testung einverstanden sind

– wer nicht am Test in der Schule teilnimmt und auch keinen anderen Testnachweis vorlegt, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen

– diese Schülerinnen und Schüler erhalten ein eingeschränktes pädagogisches Angebot (entsprechend der häuslichen Lernphasen im Wechselunterricht)

– für Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form, die in der Präsenzphase stattfinden, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Formen von Leistungsnachweisen erbracht werden

– auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen diesen Testnachweis erbringen

An unserer Schule finden ab der kommenden Woche die verpflichtenden Testungen weiterhin am Dienstag und am Donnerstag statt (Ausnahme Klasse 9b: Montag und Mittwoch).

Neben den Selbsttests, die in der Schule durchgeführt werden, können auch andere Testnachweise erbracht werden: von Ärzten, von Testeinrichtungen und Testzentren. Bei der Vorlage in der Schule dürfen diese Bescheinigungen nicht älter als 24 Stunden sein.

Laut Information der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion kann sich die Schulgemeinschaft (Schulelternbeirat, Vertretung der Schülerinnen und Schüler, Örtlicher Personalrat und Kollegium) gemeinsam darauf verständigen, „dass ausnahmsweise auch Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über bei ihren Kindern zuhause durchgeführten Testungen mit selbst beschafften Testkits in der Schule akzeptiert werden. Solche Nachweise müssen auf dem beigefügten Formular (qualifizierte Selbstauskunft) erbracht werden und von den Eltern eigenhändig unterschrieben werden. […] der Testung an Schulen ist unbedingt der Vorzug gegenüber anderen Formen der Testung zu geben […].“

Elternbrief

qualifizierte Selbstauskunft

Über die Entscheidungen der Schulgremien werden wir Sie in der nächsten Woche auf der Homepage informieren.

Falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein sonniges Wochenende.

Sabine Hofmann