Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag, 06. Dezember 2021 tritt die 13. überarbeitete Fassung des Hygieneplans Corona in Kraft. Aufgrund der aktuellen Infektionslage mussten Anpassungen vorgenommen werden. Die Änderungen sind farblich markiert.
Testkonzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler“
Regelungen und Unterstützung zur beruflichen Orientierung und zu Praktika
Das Ziel des Ministeriums ist es, die Schulen offenzuhalten und einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder eine Ferienverlängerung noch eine Aufhebung der Präsenzpflicht geplant
Neben den schon bewährten Infektions- und Hygienemaßnahmen wurden weitere Schutzmaßnahmen getroffen:
- Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch in der Grundschule, d.h. die Maske muss am Platz getragen werden.
- Im Freien ist keine Maskenpflicht, aber es ist dringend auf dem Schulhof und im Schulgebäude auf einen Mindestabstand von 1,50 m zu achten.
- Ab nächster Woche haben auch geimpfte und genesene Schüler*innen die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Anlassbezogene Testungen werden angeordnet, wenn in der Klasse ein Verdachtsfall/eine Infektion aufgetreten sind. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Ab sofort gilt für die Ganztagsschule die erweiterte Beurlaubungsregel (solange die Maskenpflicht im Unterricht besteht). Die Eltern und Sorgeberechtigten können Ihre Kinder auf Antrag von der Teilnahmeverpflichtung am Ganztag zeitlich begrenzt befreien lassen.
- Für die 5-11-Jährigen wird es voraussichtlich ab dem 21. Dezember 2021 Impfmöglichkeiten geben. Eltern können ihre Kinder ab 5 Jahren bereits jetzt im Impfportal des Landes registrieren.
Mit herzlichen Grüßen
Sabine Hofmann