Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
der rheinland-pfälzische Ministerrat hat eine Anpassung der Absonderungsregelungen beschlossen. Die neuen Regelungen treten mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung und der neuen Absonderungsverordnung am kommenden Montag, 31. Januar 2022, in Kraft. Auch weiterhin kann das örtliche Gesundheitsamt im begründeten Einzelfall weitergehende Maßnahmen anordnen.
Selbstverständlich müssen sich infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und anderes infiziertes Personal gemäß den geltenden Absonderungsregelungen isolieren.
Die Personen aus dem Umkreis der infizierten Schüler*innen / des infizierten Personals müssen aber nicht mehr in Quarantäne. Alle Personen der betroffenen Lerngruppe oder Klasse testen sich, so wie bereits aktuell geltend, an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen in der Schule selbst. Vor dem Hintergrund der in den Schulen geltenden Hygiene- und Infektionsstandards und der regelmäßigen Testungen, wird der Kreis der abzusondernden Personen wird auf die Infektionsfälle begrenzt, um für möglichst viele Schüler*innen den Präsenzunterricht zu gewährleisten.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird die anlasslose Testfrequenz von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche zunächst bis zu den Winterferien erhöht. Die Testungen erfolgen montags, mittwochs und freitags.
Weiterhin gilt, dass geimpfte und genesene Personen an den Testungen auf freiwilliger Basis teilnehmen können; bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen.
Sabine Hofmann