Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 4. April 2022

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

der Bundestag hat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, welche umfangreiche Lockerungen der Coronaregeln vorsehen und bestimmte Schutzmaßnahmen – wie z. B. die Maskenpflicht – wegfallen lässt. Aus diesem Grund ändern sich auch die Regelungen in der Schule.

Elternbrief

Ab dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien (29.04.2022) gelten folgende Regelungen:

  • Die Maskenpflicht in der Grundschule und in der Sek.I entfällt im Unterricht und im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
  • Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen.
  • In einer Übergangsphase werden für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom jeweiligen Immunstatus (geimpft, genesen) noch bis zum 29.  April 2022 zwei Tests pro Woche für freiwillige anlasslose Testungen zur Verfügung gestellt.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist vor der Testung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Einverständniserklärung

  • Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt.
  • Die Details können Sie dem 17. Hygieneplan und dem Testkonzept entnehmen.

17. Hygieneplan

Testkonzept

Liebe Grüße

Sabine Hofmann