Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
das Ministerium für Bildung hat uns heute über die weiteren Regelungen ab dem 14. März 2022 informiert. Alle Maßnahmen sind aber auch weiterhin abhängig von der Infektionslage und den bundesgesetzlichen Regelungen und können ggf. angepasst werden.
Ab dem 14.03.2022:
- Zweimaliges anlassloses Testen pro Woche (montags und mittwochs).
- Nach dem Auftreten einer Infektion in der Klasse bleibt es beim Testen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen.
- In der Grundschule entfällt die Maskenpflicht am Platz. Die Maske kann selbstverständlich freiwillig weiter getragen werden.
- Für die Grundschüler entfällt die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit in der Ganztagsschule.
- Eine blockweise Sitzordnung ist bei durchmischten Gruppen in der Ganztagsschule bei den Grundschülern nicht mehr zwingend vorgesehen. Dies gilt auch für die Angebote der Betreuenden Grundschule.
- An allen Schulen entfallen die Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen.
Ab dem 21.03.2022:
In den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht am Platz. Die Maske kann selbstverständlich freiwillig weiter getragen werden.
Update: Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit wird die Maskenpflicht am Platz an den weiterführenden Schulen bis zum 2. April 2022 verlängert.- Auch für die Schüler*innen der Sek.I entfällt die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit in der Ganztagschule.
- Die Vorgabe zur blockweisen Sitzordnung bei durchmischten Gruppen ist nicht mehr zwingend vorzusehen.
Die Details entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Hofmann