Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
heute Mittag haben wir vom Ministerium die Information erhalten, dass ab Montag, 2. November 2020, landesweit die Pflicht zum Tragen einen Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.
Die Grundschule ist von der Maskenpflicht im Unterricht ausgenommen.
Sobald wir weitere Mitteilungen seitens des Ministeriums bzw. der ADD erhalten, werden Sie auf unserer Homepage darüber informiert.
In der Hoffnung, dass wir alle gesund durch diese Zeit kommen.
Liebe Grüße
Sabine Hofmann