Nähere Informationen zur Maskenpflicht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte beachten Sie folgende Punkte:

  1. An weiterführenden Schulen gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuches Maskenpflicht – auch während des Unterrichts und in der Ganztagsschule.
  2. Gesichtsvisiere / Face-Shields sind kein Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
  3. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen können, müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Aus dem Attest muss ersichtlich sein, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde und aus welchen Gründen das Tragen einer MNB eine unzumutbare Belastung darstellt.
  4. Schülerinnen und Schüler, die keine Maske tragen dürfen, müssen im Unterricht und auf dem Schulgelände einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Das gilt auch für die Mensa.
  5. Für einen Unterrichtstag sind mehrere saubere MNB erforderlich, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
  6. Es werden Maskenpausen im Freien unter Berücksichtigung des Mindestabstands eingelegt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Handreichung zur Maskenpflicht.