Durchführung von Corona-Selbsttests nach dem 30. Juni 2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat uns darüber informiert, dass bis zu den Sommerferien weiterhin zweimal wöchentlich die Testpflicht besteht. Ausgenommen sind nur Personen, die als geimpft oder genesen gelten.

Es gibt allerdings eine Änderung: eine individuelle häusliche Testung ist zugelassen. Ab dem 05.07.2021 werden wir den Schülerinnen und Schülern die Testkits mit nach Hause geben, wenn die Eltern dies wünschen.

Für unsere Schule heißt das:

  • Testungen am Dienstag und am Donnerstag (Ausnahme 9b)
  • der Nachweis eines negativen Tests durch eine zertifizierte Teststelle wird weiter anerkannt
  • Schüler*innen, die sich zuhause testen, müssen eine qualifizierte Erklärung über das Ergebnis des durchgeführten Tests vorlegen

Dokumentation / Selbstauskunft

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

S. Hofmann