Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit gestern, 14.01.2022, gilt die 14. überarbeitete Fassung des Hygieneplans Corona. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und bundesweiten Regelungen mussten Anpassungen im Hygieneplan und im Testkonzept vorgenommen werden. Die Änderungen sind farblich markiert.
Testkonzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler“
Die schon bewährten Infektions- und Hygienemaßnahmen werden weitergeführt. Wesentliche Änderungen betreffen den Abschnitt B des Testkonzeptes.
- Geimpfte und genesene Schüler*innen haben die Möglichkeit, freiwillig an allen Testungen (anlasslos bzw. anlassbezogen) in der Schule teilzunehmen. Anlasslose Tests erfolgen montags und mittwochs; anlassbezogene Testungen werden angeordnet, wenn in der Klasse ein Verdachtsfall/eine Infektion aufgetreten sind.
Einverständniserklärung der Eltern
- Ab sofort erfolgen schon beim Vorliegen einer positiven Selbsttestung in der Klasse Maßnahmen für die Kontaktpersonen.
- Wenn der positive Selbsttest durch einen PoC-Test in einer Testeinrichtung bestätigt wird, besteht für alle Schüler*innen, die sich in einem Radius von 2 Metern um die positiv getestete Person aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung. Welche Schüler*innen davon betroffen sind, legt das Gesundheitsamt mit der Schule fest.
- Für alle anderen Schüler*innen besteht eine Testpflicht in der Schule für fünf aufeinanderfolgende Schultage.
- Die Absonderung dauert grundsätzlich 10 Tage, kann aber nach dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person mittels eines negativen PoC-Antigentests oder eines PCR-Tests beendet werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ein schönes Wochenende
Sabine Hofmann