Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
der Bundestag hat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, welche umfangreiche Lockerungen der Coronaregeln vorsehen und bestimmte Schutzmaßnahmen – wie z. B. die Maskenpflicht – wegfallen lässt. Aus diesem Grund ändern sich auch die Regelungen in der Schule.
Ab dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien (29.04.2022) gelten folgende Regelungen:
- Die Maskenpflicht in der Grundschule und in der Sek.I entfällt im Unterricht und im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
- Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen.
- In einer Übergangsphase werden für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom jeweiligen Immunstatus (geimpft, genesen) noch bis zum 29. April 2022 zwei Tests pro Woche für freiwillige anlasslose Testungen zur Verfügung gestellt.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist vor der Testung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
- Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt.
- Die Details können Sie dem 17. Hygieneplan und dem Testkonzept entnehmen.
Liebe Grüße
Sabine Hofmann