Konzept zur Anwesenheitskontrolle

Ziel:

Sicherstellung einer effizienten und sorgfältigen Anwesenheitskontrolle der Schülerinnen und Schüler und eine schnelle Information der Eltern in Fällen unentschuldigter Abwesenheit minderjähriger Schülerinnen und Schüler.

Gesetzesgrundlage: GS-Ordnung § 22 bzw. Übergreifende Schulordnung: § 37 (1) Satz 3

(1)“Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen […] Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.

Ablauf

I. Eltern


Eltern bzw. Sorgeberechtigte melden ihr Kind bei Krankheit/Abwesenheit bis 7.20 Uhr (Sek. I) bzw. 7.35 Uhr (GS) in der Schule ab.
→ per Telefon an die Schule 06335-7612
→ per Mail an die Schulmail info@schule-vinningen.de
→ sobald WebUntis (ein digitales Klassenbuch) eingerichtet ist, müssen die Schülerinnen und Schüler über WebUntis abgemeldet werden; es erfolgt dann eine gesonderte Elternmitteilung

II. Abläufe in der Schule

  1. Das Sekretariat/die Schulleitung notiert die fehlenden Schüler*innen in einer Liste.
  2. Die Klassenleitung bzw. Fachlehrer*innen überprüfen zur ersten Stunde die Anwesenheit aller Schüler*innen.
  3. Ein Schüler / eine Schülerin gibt die Liste mit den fehlenden Schüler*innen im Sekretariat ab.
  4. Das Sekretariat / die Schulleitung gleicht die Listen miteinander ab und kontaktiert die Eltern der unentschuldigt fehlenden Kinder.
  5. Sollte niemand erreichbar sein, so wird die Polizei / das Ordnungsamt informiert.

III. Elterninformation

  • Alle Eltern werden auf dem ersten Elternabend über diese Abläufe informiert.
  • Bei Bedarf werden regelmäßige Erinnerungen in Elternbriefen geschrieben.
  • Alle Eltern werden gebeten einen Kontakt anzugeben, der auf jeden Fall erreichbar ist.