Regelung bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall
Nach der Schulordnung liegt es in der Entscheidung und Verantwortung der Eltern, ob sie ihre Kinder bei widrigen Straßenverhältnissen in die Schule schicken.
Grundsätzlich gilt an unserer Schule:
1. Wenn Busse morgens in den Ortschaften nicht pünktlich kommen, besteht eine Wartepflicht von 20 Minuten.
2. Unsere Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis Klasse 10 werden immer beaufsichtigt bis sie mit dem Bus nach Hause fahren können oder von den Eltern abgeholt werden.
Für die Schule können folgende Situationen entstehen:
1. Vorhersehbare Wetterlage
a) Sollten die winterlichen Straßenverhältnisse und eine verlässliche Wettervorhersage es nicht zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler gefahrenlos zur Schule kommen können, wird der Unterrichtsausfall am Vortag durch eine schriftliche Mitteilung an die Eltern (Ausnahme sonntags) und einen entsprechenden Eintrag auf der Homepage bekannt gemacht.
b) Erfolgt keine Mitteilung an die Eltern, ist die Schule zu den bekannten Zeiten geöffnet. Es findet Unterricht statt. Sind nur wenige Schülerinnen und Schüler anwesend werden sie zumindest betreut.
2. Plötzlich auftretende schlechte Straßenverhältnisse
a) Treten die schlechten Straßenverhältnisse im Laufe eines Vormittags auf und die Busse können zu den regulären Abfahrtszeiten voraussichtlich nicht mehr verkehren, wird versucht, alle Eltern telefonisch zu erreichen, damit sie ihre Kinder rechtzeitig vor der zu erwartenden Straßenglätte abholen können.
b) Können die Eltern nicht (mehr) verständigt werden und es fahren auch keine Busse mehr, werden die Schülerinnen und Schüler so lange beaufsichtigt, bis entweder die Eltern sie abholen oder die Busse wieder fahren können.
In beiden Fällen erfolgt ein Eintrag auf unserer Homepage.