Pächter gesucht:

Schulkiosk in Vinningen soll neu verpachtet werden

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz sucht für den Verkaufskiosk an der Grund- und Realschule Plus in Vinningen ab dem 01.04.2023 einen neuen Pächter.

Der Verkaufsraum sowie die vorhandenen Einrichtungsgegenstände werden zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Pachtzinses beträgt 50,00 € im Monat.

Das Leistungsangebot umfasst die Bereitstellung eines entsprechenden Warenangebotes zu den Pausenzeiten der Schule.  Die Schule wird derzeit von 404 Schülerinnen und Schülern besucht (davon besuchen 188 die Grundschule und 216 die Realschule Plus).

Bewerbungen bitten wir schriftlich unter Beifügung eines Lebenslaufes sowie evtl. Tätigkeitsnachweise bis zum 24.03.2023 an die Kreisverwaltung zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt die

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Ref.: Schulen und Kultur

Frau Klan

Unterer Sommerwaldweg 40-42

66953 Pirmasens

Tel.: 06331/809-318

E-Mail: s.klan@lksuedwestpfalz.de

Infos zu den Warnstreiks am 03.03.2023

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

von den Stadtwerken haben wir folgende Informationen zu den morgigen Warnstreiks erhalten.

„Die Gewerkschaft Verdi hat sehr kurzfristig für morgen, den 03. März 2023, einen Warnstreik angekündigt. Davon betroffen sind auch unsere Busse (Stadtbusse) und somit der gesamte innerstädtische Linienverkehr – auch die Schulfahrten, die von unseren Bussen durchgeführt werden.

Die Busse der QNV verkehren auf den Linien 203, 207 und 210 planmäßig. Ebenso wird der gesamte Linienverkehr in und aus dem Landkreis regulär durchgeführt. Auch für den Ruftaxiverkehr gibt es keine Einschränkungen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Gert Steigner

Telefon: 06331 876 390 / Telefax: 06331 876 387

Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH

Internet: http://www.swps.de

Einschränkungen im Busverkehr der Linie 255 – Vollsperrung der K4 zwischen Kröppen und Trulben vom 28.02.-02.03.2023

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

wir haben folgende Fahrgastinformation von der QNV erhalten:

„ Aufgrund einer Vollsperrung der K4 zwischen Kröppen und Trulben ergeben sich in der Zeit vom 28.02.23 bis voraussichtlich 02.03.23 Einschränkungen im Busverkehr der Linie 255.

Linie 255: Eppenbrunn – Schweix – Hilst – Trulben – Kröppen – Vinningen – Pirmasens

Wir bitten um Beachtung der geänderten Abfahrtszeiten, die den Aushangfahrplänen zu entnehmen oder unter www.vrn.de, www.qnv.de oder in der myVRN-App einsehbar sind. Außerdem bitten wir darum, vorsorglich einen Puffer für mögliche Verspätungen einzuplanen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und bitten um Beachtung.“

Elterninformation zum Unterrichtsende am Freitag, 27.01.2023

Sehr geehrte Eltern,

auf diesem Weg möchte ich Sie über die Änderung des Schulschlusses am 27.01.2023 (Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) informieren.

Aufgrund der Grundschulordnung kann am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden.

Da laut Grundschulordnung die tägliche Aufenthaltsdauer der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 und 2 mindestens vier Zeitstunden betragen muss, können keine vorgezogenen Schlussfahrten vor dem Ende der vierten Zeitstunde durchgeführt werden.

Aus diesem Grund endet der Unterricht am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse:

  • für die Klassenstufen 1-4 um   11.55 Uhr
  • für die Klassenstufen 5-10 um 11.00 Uhr.

Rückfahrten (Fahrplan)

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hofmann

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Freunde unserer Schule,

zum Jahresende möchte ich mich im Namen des Schulleitungsteams bei allen am Schulleben Beteiligten für die gute und offene Zusammenarbeit und das große Engagement für unsere Schule bedanken.

Für die Weihnachtsfeiertage wünsche ich Ihnen eine friedvolle Zeit und für das Neue Jahr 2023 eine von Rücksichtnahme und Frieden geprägte Zeit, viel Zeit zum Ausruhen und Genießen, zum Kräfte sammeln, Glück und Gesundheit sowie das Erreichen von persönlichen Zielen.

„Es gibt Wichtigeres im Leben als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.“

                                                                                                                             Mahatma Gandhi

Im Namen der Schulgemeinschaft

Sabine Hofmann

Info: Neuer Hygieneplan ab 05.12.2022 in Kraft

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich habe Sie bereits am 24.11.2022 über die wichtigsten Änderungen im Umgang mit Corona in der Schule informiert. Am 05.12.2022 tritt nun die 19. überarbeitete Fassung des Hygieneplans in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Regelungen:

  1. zum Umgang mit positiv getesteten Personen (s. Informationen vom 24.11.22)
  2. zum Umgang mit Erkältungskrankheiten
  3. zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen.

19. Hygieneplan

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen

Ein erholsames Wochenende

Sabine Hofmann

Änderung der Regelungen zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierte Personen

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

zum 26. November 2022 tritt die neue Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft und ersetzt die Landesverordnung zur Absonderung.

Wichtige Änderung: Positiv getestete Personen müssen sich künftig nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Für den Schulbereich bedeutet das:

Verhalten im Krankheitsfall

Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!

  • Zum Schutz sollen symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt.

Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion

  • Schüler*innen sind unter Beachtung der Maskenpflicht zum Schulbesuch verpflichtet.

Meldepflicht

  • Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren.
  •  Die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, entfallen.

Maskenpflicht

  • Wer positiv getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, muss außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
  • Die Maskenpflicht entfällt frühestens fünf Tage nach Durchführung des Tests, wenn zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
  • Die Maske darf abgesetzt werden, sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.
  • Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.

Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln

  • Einhaltung der persönlichen Hygiene
  • regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
  • Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske

Die neue Landesverordnung finden Sie in Kürze unter:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hofmann

Mittagessen in der Ganztagsschule – Preisänderung ab 21.11.2022

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

anlässlich steigender Energie-, Lohn- und Materialkosten erhöht die Firma „Pfalz Caterer“ ab 21.11.2022 den Essenspreis pro Tag und Kind um 0,25 Euro. Der neue Preis beträgt somit 4,25 Euro pro Essen.

Es besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe zu beantragen. Dies betrifft neben den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II auch Familien, die z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen (Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes).

Die Kosten für das Schulessen werden dann vollständig übernommen.

Wir bitten um Beachtung bei der Aufladung des Essenkontos!

Mit freundlichen Grüßen

S. Hofmann (Schulleiterin)